ESD - Berufsschuhe - Gummi Sohle

ESD - Berufsschuhe - Gummi Sohle

Arbeiten, z.B. in Küchenbetrieben

Sie kennen die Anforderungen an korrektes Schuhwerk ?

Die Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gaststätten schreibt in ihrer Regel BGR 111 für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Küchenbetrieben Folgendes vor:
"Die Versicherten haben für die jeweilige Tätigkeit geeignetes Schuhwerk zu tragen."

Als geeignet wird Schuhwerk angesehen, wenn es
- einen ausreichend festen Sitz am Fuß gewährleistet,
- im vorderen Bereich vollkommen geschlossen ist,
- Absätze mit ausreichend großer Auftrittfläche und mäßiger Höhe besitzt,
- rutschhemmend ausgebildete Sohlen und Absätze aufweist,
- ein ausgeformtes Fußbett hat, welches auch bei hoher Laufleistung die Beanspruchung in erträglichen Grenzen zu halten vermag.

Sofern in Arbeitsbereichen wie z.B. Groß- oder Spülküchen mit zusätzlichen Gefährdungen zu rechnen ist, sind Sicherheits- oder Schutzschuhe zu tragen. (Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung siehe auch BG-Regel und Benutzung von Fuß- und
Beinschutz - BGR 191).
Mehr Informationen hierzu finden Sie unter www.hvbg.de.


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